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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15   

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https://dejure.org/2016,13527
OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15 (https://dejure.org/2016,13527)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.04.2016 - 3 L 90/15 (https://dejure.org/2016,13527)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. April 2016 - 3 L 90/15 (https://dejure.org/2016,13527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtrag, fehlender; Arbeiten : Gebäudeteile, asbesthaltige; Asbest; Asbestfuge; Asbestsanierung; Beschäftigtenschutz; Exposition; Gefahrstoff; Gefährdungspotential; Gefährlichkeit, abstrakte; Instandhaltungsarbeit; Morinolfuge; Sanierungsarbeit; Überbauung; Überdeckung; ...

  • rechtsportal.de

    Überdeckung von asbesthaltigen Fugen von Häuserfassaden zum Zwecke der energetischen Wärmedämmung hinsichtlich Verbots; Entfernung der asbesthaltigen Fugen vor der Durchführung von Dämmungsmaßnahmen nach den Regeln der Technik (hier: Morinolfugen); Gefährdung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überdeckung von asbesthaltigen Fugen von Häuserfassaden zum Zwecke der energetischen Wärmedämmung hinsichtlich Verbots; Entfernung der asbesthaltigen Fugen vor der Durchführung von Dämmungsmaßnahmen nach den Regeln der Technik (hier: Morinolfugen); Gefährdung der ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung von Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen (Morinolfugen)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 865
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Das zulässige Ausmaß von Beschränkungen hängt hierbei von der Intensität des Eingriffs ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 - juris) .
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5) .
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG München, 27.02.2003 - M 17 K 02.3284

    Dachüberdeckung als genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahme im Sinne der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15
    Der bloße Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Februar 2003 (M 17 K 02.3284) führt nicht weiter, zumal die Entscheidung die Gefahrstoffverordnung in der Fassung vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1783) , die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2004 beanspruchte, betrifft und in ihrem Anhang IV Nr. 1 noch kein ausdrückliches Überbauungsverbot vorsah.
  • VG Arnsberg, 08.11.2018 - 6 K 7190/17

    Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige

    vgl. ebenso: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA), Beschluss vom 11. April 2016 - 3 L 90/15 -, juris.
  • LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18

    Wohnraummiete: Mietminderung und Anspruch auf Beseitigung bei einem

    Grund für diese Regelung ist die besondere Gefährlichkeit von Asbest (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.4.2016 - 3 L 90/15, zit. n. juris).
  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

    Allein in der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich über 1.000 Menschen durch Erkrankungen infolge des Umgangs mit Asbest (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2016 - 3 L 90/15 -, juris, Rn. 10).
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